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Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen sind erarbeitet vom
Arbeitskreis Fotolabortechnik und Reproduktion e.V. - ALR.
Stand März 1993
Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden
Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des
Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für
uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen.
Ausführungsunterlagen
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen
des
Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch
die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter
verletzt, haftet der Kunde hierfür allein, er hat uns von Ansprüchen
Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten
zu erstatten.
Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige
Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit
gewöhnlicher
Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine
andere Versandart wünscht.
Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl,
Feuer,
Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt,
nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschädenversicherung.
Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen
Vereinbarung.
Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich
erfolgt.
Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen,
insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall
verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt oder es unzumutbar ist, muss
der
Kunde bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene
Nachfrist einräumen.
Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem
Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt,
auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung
der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen,
voraussehen konnten, es sei denn, der Kunde hat uns bei Auftragserteilung
ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.
Preise und Zahlungsbedingungen
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich
des
dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.
Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung
geltenden Listenpreise berechnet.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Lieferungen, deren
Wert unter 50 € netto liegen, werden bar gegen Quittung beglichen;
wird
Rechnungsstellung verlangt, verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag
von netto 4 €.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten
Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen
Bankdiskontsatz
zu berechnen, im letzteren Falle bleibt dem Kunden der
Nachweis offen, dass keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen
sind.
Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die
Annahme eines Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel
werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen.
Bei
Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.
Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig
festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen
aufrechnen.
Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung
zu verlangen.
Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die
Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen
Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.
Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und
Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und
für Rechnung des Kunden zu versichern.
Beanstandungen
Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung
innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen
und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen,
§377 HGB gilt uneingeschränkt.
In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln
eine Rüge
nur innerhalb einer Woche zulässig.
Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden
Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine sofortige
Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt
kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der
Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist
eine
Beanstandung nicht zulässig.
Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigung
keine konkrete Angabe über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen
wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen.
Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% können nicht
beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich
der hergestellten Muster.
Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer
Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung
vorzunehmen. Misslingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann
der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung
der
Vergütung verlangen.
Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde
infolge eines Mangels ein Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungsoder
Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet
ist,
so kann der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen. Eine weitergehende
Haftung ist ausgeschlossen, soweit wir nicht von unseren Zulieferfirmen
entsprechenden Ersatz erhalten.
Haftung
Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen,
ferner für Schäden anlässlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluß
sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
haften wir nur auf Geldersatz und nur dann, wenn uns, unsere Erfüllungsoder
Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, im
übrigen haften wir nur, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung
abgedeckt ist.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch
den
Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung
ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
berechtigt. Er
tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und
Weiterverwendung
in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
hiermit an.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
zwischen uns
und unserem Kunden ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen
ist, unser Geschäftssitz.
Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat oder nach Erteilung des Auftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort außerhalb des Gebietes Österreichs verlegt oder
sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
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